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KJ-NetworX GmbH: Ihrem professionellen und zuverlässigen Partner für die EDV Infrastruktur in Ihrem Unternehmen.

 

Produkte & Lösungen

Kein Problem ohne Lösung. Als comTeam-Systemhaus bieten wir Ihnen Lösungen in den Bereichen PC/Notebooks, Server, Lan/WLAN, IT-Security, TK/Mobilfunk, VoIP, Unified Messaging, Mobile Computing, Virtual Private Network, Terminal Server, Thin Clients, externe Datenschutzbeauftragte, Fernwartung und Dokumentenmanagement. Einen Auszug aus unserem Lösungsangebot finden Sie im Navigationsbereich auf der linken Seite.

Wir betreuen und warten Ihre Server und Arbeitsplätze, helfen Ihnen bei der Konzeptionierung und Umsetzung von EDV Projekten und sind auch nach Projektabschluß jederzeit für Sie da.

 

KJ-NetworX GmbH

Zentrale

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Was können wir für Sie tun?

Ganz einfach: wir bieten Ihnen Komplettlösungen für Ihre gesamte, betriebliche EDV. Über technische Details, strategische und technische Partnerschaften, Zertifizierungen und Kompetenzbereiche können Sie sich auf unserer Webseite informieren. Gerne beraten wir Sie umfassend und unverbindlich unter Berücksichtung Ihrer Vorgaben und unter Einbeziehung Ihrer Unternehmensphilosophie. Lassen Sie sich überzeugen und vereinbaren Sie einen kostenfreien und unverbindlichen Vor-Ort-Termin.

 

Unser Ziel war es nie und wird es auch nicht sein, Ihnen einfach irgend etwas zu verkaufen. Oft entsteht bei Besuchen von Vertriebsmitarbeitern aber genau dieser ungute Eindruck. Machen Sie sich deshalb keine Gedanken: wir schicken Ihnen bereits beim Ersttermin einen kompetenten Techniker - und wie gesagt, der Ersttermin ist für Sie kostenfrei. Sie sind von der ersten Minute an technisch gut aufgehoben.

 

Wir nehmen das Wort Kundendienst wörtlich und legen bei unserer Arbeit ein Höchstmaß an Professionalität, Fachwissen und Engagement vor. Wir sind darauf bedacht, unseren Kunden durch unsere Arbeit einen Dienst zu erweisen und verstehen uns somit als Dienstleister im eigentlichen Sinne des Wortes: wir erbringen Höchstleistungen im Interesse und Dienst unserer Auftraggeber und Kunden - gerne auch für Sie!

Bei uns sind Sie richtig! Sprechen Sie uns an! Fordern Sie uns! Wir sind für Sie da!

Impressum

   
 
comTeam Systemhausverbund
 
gateProtect xUTM Appliances
 
Kaspersky Certified Partner
 
Astaro Internet Security
 

Lancom Qualified Partner

 
HP Registered Partner
 
Microsoft Certified Partner
 
WMWare Professional Partner
 
Tobit Software
 
Acronis Certified Partner
 

myfactory - On Demand Business

 

REDDOX SpamfinderREDDOXX Certified Partner

Axis Communications
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kennwörter – Jeder hat sie doch kaum einer weiß sie wirklich zu benutzen Drucken E-Mail

Kennwörter – Jeder hat sie doch kaum einer weiß sie wirklich zu benutzen

SchlüsselDas Thema Kennwort ist in der heutigen Gesellschaft omnipräsent. Jeder von uns hat diverse Kennwörter für alle möglichen Onlineservices, wie z.B. Email, Foren oder Ebay. Man kann ein Kennwort also symbolisch als Schlüssel für Ihre Onlinekonten bezeichnen.

Je komplexer solch ein Schlüssel ist, desto schwerer ist es ihn zu knacken. Falls Sie sich die Frage stellen: „Warum brauche ich denn ein komplexes Passwort?“,  dann sollen Sie auch darauf eine Antwort bekommen: Sollte ein Unbefugter mit böswilligen Absichten Zugang zu Ihrem Onlineservice bekommen, kommt er auch automatisch an Informationen über Sie. Er könnte also in Ihrem Namen Kreditkartenkonten öffnen, Ware im Internet kaufen oder gar Hypotheken aufnehmen. Wenn Sie dies bemerken, ist es in den meisten Fällen schon zu spät. Sie fahren doch auch nicht in den Urlaub und lehnen die Haustür während Ihrer Abwesenheit nur an, oder?

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Sex-Videos am Arbeitsplatz - Bundesarbeitsgericht kassiert Kündigung Drucken E-Mail
Sex-Videos am Arbeitsplatz:

Bundesarbeitsgericht kassiert Kündigung

Auf Sex-Internetseiten zu surfen ist am Arbeitsplatz verboten - das führt aber nicht zwangsläufig zur Kündigung. Den Mitarbeitern muss nachgewiesen werden, dass sie der Firma geschadet haben. Weil das nicht geschah, kassierte das Bundesarbeitsgericht ein Urteil.

Ilustration Internet-Surfen am Arbeitsplatz (dpa)

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (BAG) hat die gerichtlich bestätigte Kündigung eines Mitarbeiters wegen privaten Surfens am Arbeitsplatz aufgehoben. Jetzt muss sich das Landesarbeitsgericht in Rheinland-Pfalz erneut mit dem Fall befassen. Dem früheren Bauleiter war gekündigt worden, weil von seinem dienstlichen Computer nach Angaben der Firma häufig privat Internetseiten mit "vorwiegend erotischem oder pornografischem Inhalt aufgerufen" worden waren.

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Hauptsache billig? Heute schon geramscht? Drucken E-Mail

Hauptsache billig?

Heute schon geramscht?

Computer-ÄrgerNachdem uns nun seit mehr als einem Jahr Werbebotschaften durch den Alltag begleiten, die uns glauben machen, Geiz sei geil oder Statements in den Raum stellen wie „Es lebe billig“ ist es Zeit, diese Aussagen einmal genauer zu betrachten:

Was hat der Konsument von der Empfehlung, sich bei seiner Kaufentscheidung ausschließlich am Preis zu orientieren? Nicht viel, wagt da der kritische Betrachter zu behaupten. Verschiedene Fälle der letzten Monate belegen, dass der Verbraucher in vielen Fällen draufzahlt, wenn die Kaufentscheidung vorher nur im Hinblick auf den finanziellen Aspekt gefallen ist.

So standen dereinst die willigen Käufer bereits Stunden vor Geschäftsbeginn in langer Schlage vor verschlossener Tür bei einem großen Lebensmitteldiscounter, um einen (gar nicht mal so billigen) Rechner zu ergattern, der nahezu alles zu können schien. Für aktuelle Computerspiele reichte dann die Grafikkarte aber doch nicht so ganz aus (+ 300 €). Viele derjenigen, die den Rechner hauptsächlich für Büroanwendungen nutzen wollten waren von der Lautstärke, die jenseits eines auch nur ansatzweise erträglichen Geräuschpegels lag, unangenehm überrascht.

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Alles nur für die Sicherheit? Der PC als Objekt der Begierde Drucken E-Mail

Alles nur für die Sicherheit?

Der PC als Objekt der Begierde

Bekommen Internet-Betrüger und -Gauner jetzt amtliche Gesellschaft? Denn auch der Staat will nun den Bürgern auf die Festplatten schauen. Dort möchte er alle Daten einsehen: Tabellen, Schriftwechsel, Liebesbriefe, Bankkonten, Geldbewegungen, betrachtete Internetseiten usw. usf.

Karikatur aus der WAZ vom 20.04.2007

Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) hat das Parlament im letzten Jahr kurz vor Weihnachten noch eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes durchgewinkt, die Anfang 2007 in Kraft getreten ist. Damit ist es dem Verfassungsschutz von NRW erlaubt, heimlich die Rechner von Privatpersonen zu durchsuchen. Ein Richter muß dieser Überwachung nicht mehr zustimmen. Lediglich ein parlamentarisches Kontrollgremium muß die Aktion kontrollieren.

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