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Sex-Videos am Arbeitsplatz: Bundesarbeitsgericht kassiert KündigungAuf Sex-Internetseiten zu surfen ist am Arbeitsplatz verboten - das führt aber nicht zwangsläufig zur Kündigung. Den Mitarbeitern muss nachgewiesen werden, dass sie der Firma geschadet haben. Weil das nicht geschah, kassierte das Bundesarbeitsgericht ein Urteil. 
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (BAG) hat die gerichtlich bestätigte Kündigung eines Mitarbeiters wegen privaten Surfens am Arbeitsplatz aufgehoben. Jetzt muss sich das Landesarbeitsgericht in Rheinland-Pfalz erneut mit dem Fall befassen. Dem früheren Bauleiter war gekündigt worden, weil von seinem dienstlichen Computer nach Angaben der Firma häufig privat Internetseiten mit "vorwiegend erotischem oder pornografischem Inhalt aufgerufen" worden waren. |
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