Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister Drucken E-Mail

Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) beschlossen. Das EHUG führt zu einer grundlegenden "Modernisierung" des Umgangs mit veröffentlichungspflichtigen Unternehmensdaten:

Seit dem 01. Januar 2007 hat die Bundesregierung die Übermittlung von Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister auf den elektronischen Weg umgestellt. Diese Regelung gilt außerdem für die Übermittlung von Bilanzen und Jahresabschlüssen.

Die Offenlegungen von Bilanzen und Jahresabschlüssen werden nur noch auf elektronischem Wege einzusehen sein. Die publikationspflichtigen Daten von Unternhemen werden dementsprechend Internetportalen wie z.B. www.unternehmensregister.de veröffentlicht.

Für die elektronische Übermittlung dieser Daten werden von den Bundesländern (es gibt derzeit keine genauen Angaben, wie die einzelnen Bundesländer das handhaben werden) Übergangsfristen bis spätestens Ende 2009 vorgesehen.

Weiterführende Informationen können sie der entsprechenden Pressemitteilung der Bundesregierung entnehmen:

http://www.bmj.de/enid/58.html?presseartikel_id=2576

 
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