Alles nur für die Sicherheit? Der PC als Objekt der Begierde Drucken E-Mail

Alles nur für die Sicherheit?

Der PC als Objekt der Begierde

Bekommen Internet-Betrüger und -Gauner jetzt amtliche Gesellschaft? Denn auch der Staat will nun den Bürgern auf die Festplatten schauen. Dort möchte er alle Daten einsehen: Tabellen, Schriftwechsel, Liebesbriefe, Bankkonten, Geldbewegungen, betrachtete Internetseiten usw. usf.

 

Bundestrojaner

 

Design Bundestrojaner Kinowerbung: Die Datenschleuder. Chaos Computer Club. No. 92/2008 - März 2008.

 

Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) hat das Parlament im letzten Jahr kurz vor Weihnachten noch eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes durchgewinkt, die Anfang 2007 in Kraft getreten ist. Damit ist es dem Verfassungsschutz von NRW erlaubt, heimlich die Rechner von Privatpersonen zu durchsuchen. Ein Richter muß dieser Überwachung nicht mehr zustimmen. Lediglich ein parlamentarisches Kontrollgremium muß die Aktion kontrollieren.

 

Das macht die Gesetzesänderung auch so brisant: Da die Überwachungsaktion heimlich und eine nachträgliche Mitteilung eher die Ausnahme ist, hat der Überwachte praktisch keine Möglichkeit, gerichtliche Kontrolle in Anspruch zu nehmen.

 

Bei einer im Vergleich dazu »herkömmlichen« Hausdurchsuchung hat jeder Betroffene das Recht, selbst und/oder eine beauftragte Person den »Staatsschützern« beim Durchschnüffeln der Wohnung auf die Finger zu schauen.

 

Wer dann noch denkt: »Was soll’s, ich habe nichts zu verbergen«, sollte sich überlegen, daß dabei auch die am PC vorhandenen Mikrofone und Kameras eingeschaltet werden können. So werden nicht nur die Dateien auf dem PC, sondern auch der Bürger davor genau unter die Lupe genommen.

 

Auch gibt es noch Leute, die glauben, hinter der Landesgrenze höre diese Art der Überwachung auf. Dies ist leider ein Trugschluß!

 

Die Behörden in NRW dürfen allen Leuten den Rechner ausspionieren, die ins Visier des Verfassungsschutzes geraten.

 

Dabei gibt es keine geographischen Grenzen! Den Geheimdienstlern ist es egal, ob sich die Computer in Wanne-Eickel, Köln, München oder Kapstadt befinden!

 

Als Grund für die stetige Aushöhlung der Grundrechte wird immer wieder angeführt, den Staat vor Terroristen schützen zu müssen.
Ein Argument, dem vom Grundgedanken her die meisten Bürger gern zustimmen würden. Aber wie so häufig wird auch hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

 

Überwacht der Verfassungsschutz doch wesentlich mehr Personenkreise, als die meisten vermuten. Zu weitreichend und gleichzeitig zu ungenau beschrieben sind die neuen Befugnisse der Behörden.

 

Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) hat bereits eine Verfassungsbeschwerde gegen das Ausspähen privater Computer eingelegt.

 

Das neue nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz soll nun, auf Baums Beschwerde hin, vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüft werden. Das Gesetz verstoße gleich gegen drei Grundrechte: Die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Recht auf informelle Selbstbestimmung und die Garantie eines effektiven Rechtsschutzes.

Karikatur aus der WAZ vom 20.04.2007

 

Schon bei der Vorlage des Gesetzentwurfs für NRW hatten Kritiker dieses Vorhaben als staatlich organisierten Hausfriedensbruch bezeichnet. Die Datenschutzbeauftragte des Landes, Bettina Sokol, übte heftige Kritik. Sie hält die Regelung für unverhältnismäßig und weist darauf hin, daß im Gesetz nichts enthalten ist, um den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung zu schützen. »Ich finde es außerordentlich bedauerlich, daß die Landesregierung hier den verfassungsrechtlich notwendigen Schutz der Privatsphäre nicht gewährleistet«, erklärte Bettina Sokol.

 

NRW macht nur den Anfang

Der Weg zum Überwachungsstaat läuft in diesem Bereich wie so häufig nach dem gleichen Muster ab: Ein Land marschiert voran, die anderen bleiben (vorerst) in Deckung und warten ab, wie weit dieses damit kommt. Bläst kein starker Gegenwind, rennen alle anderen hinterher und dann wird der nächste Schritt auf dem Weg zum »gläsernen Bürger« getan.

 

Anfang März 2007 lehnte der Bundesrat den Antrag von Thüringen mehrheitlich ab, ein entsprechendes Überwachungsgesetz von der Bundesregierung zu fordern. »Es lohnt bei diesem Thema, das Nachdenken ein Stück zu verlängern« und man solle nichts »übers Knie brechen«, so Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf Stegner (SPD). Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) ergänzte, man müsse »mit großer Behutsamkeit und Nachdenklichkeit prüfen, wie weit man gehen kann«.

 

So ist zumindest ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren abgewendet. Außerdem hat der Bundesgerichtshof Anfang Februar die bereits praktizierte Überwachung von privaten PCs gestoppt. Die Begründung: Für diese Art der Ermittlung fehle die gesetzliche Grundlage.

 

Dieses Hindernis will Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) nun schleunigst beseitigen. Nach seiner Auffassung könnte ein heimlicher Zugriff von Sicherheitsbehörden auf Computer durch eine Grundgesetz-Änderung ermöglicht werden:

 

»Wenn – worüber sich die Juristen streiten – in diesen Fällen Artikel 13 Grundgesetz, der die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert, berührt ist, brauchen wir womöglich hier eine Ergänzung, um diesen Eingriff auf eine verfassungsrechtlich sichere Grundlage zu stellen«.

 

Dabei verwies er auf die Grundgesetzänderung bei der akustischen Wohnraumüberwachung: »...da wurde auch schon mal Art. 13 GG ergänzt. Auch wenn es eine schwierige politische Auseinandersetzung darüber gab.«

 

Kritik an diesen Plänen wies der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), zurück:

 

»Es ist unverantwortlich, in der deutschen Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, daß mit den geplanten Änderungen bei den Sicherheitsgesetzen die Telefone, Wohnungen und Computer unbescholtener Bürger massenhaft überwacht werden sollen.«

 

Dies wäre möglicherweise sogar glaubwürdig, hätte nicht ausgerechnet der Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen als erster eine gesetzliche Ermächtigung dazu erhalten.

 

Dessen Aufgabenbereich ist sehr dehnbar ausgelegt, fallen doch »Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung« darunter.

 

Ein falsches Wort, ein politisch unkorrekter Leserbrief, die Mitgliedschaft in einem unbequemen Verein oder die Unterstützung der falschen Partei – und schon steht der »unbescholtene Bürger« im Fadenkreuz der Schlapphüte.

 

Daher verwundert es eigentlich nur noch die Gutgläubigen, daß solche umstrittenen Methoden auch ohne Rechtsgrundlage bereits gängige Praxis in der gesamten Bundesrepublik sind.

 

Nach Bekanntwerden und harscher Kritik stoppte Schäuble schmollend diese Vorgehensweise auf Bundesebene. Er sei sich keiner Schuld bewußt, habe doch bereits sein Amtsvorgänger Otto Schily diese Dienstanweisung unterzeichnet.

 

Dabei hatte dies der Bundesgerichtshof bereits in einem anderen Fall wegen der fehlenden Rechtsgrundlage für unzulässig erklärt!

 

Am 8.6.2007 soll ein Gesetzentwurf Bayerns im Bundesrat eingebracht werden, welcher »Online«-Durchsuchungen notfalls auch ohne richterliche Genehmigung vorsieht.


 

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